Empfiehlt sich eine Zahnzusatzversicherung?

Ich bin ihr Zahnarzt, daher kann und werde ich Sie bei dieser Frage gerne beraten, die Entscheidung sollten Sie aber mit dem Versicherungsvertreter ihres Vertrauens entscheiden:

Denn leider werben viele Versicherungen mit Slogans, die ich als verantwortungsvoller Zahnarzt in Ottobeuren sehr kritisch sehe. Die Werbeversprechen sind oftmals schwierig für den Patienten zu verstehen. Eine Zahnzusatzversicherung ist in der heutigen Zeit sicher sinnvoll, aber als ihr Zahnarzt werde ich Ihnen nie zu einer Versicherung raten, über die Sie sich nicht in Ruhe haben beraten lassen, durch einen Fachmann für Versicherungen. Auf den Behandlungsstuhl eine Versicherung abzuschließen, ist in meinen Augen genauso, wie eine Feuerversicherung abzuschließen, wenn das Haus brennt. Die Dringlichkeit müssen Sie oft durch einen hohen Tarif oder eine langfristige Bindung teuer bezahlen. Wichtiger in meinen Augen ist eine gezielte Prävention, also eine Investition in die Zukunft, mit Beratung, Aufklärung und Maßnahmen, die langfristig ihre Zahngesundheit erhalten kann.

Beispiel: Sie haben einen Schaden bzw. einen Unfall an ihrem älteren Auto und haben keine Vollkaskoversicherung, der Mechaniker empfiehlt den Abschluss einer sofortigen Versicherung, die den Schaden mit allen Kosten übernimmt. Stellen Sie sich in dieser Situation nicht auch einige Fragen? Der Mechaniker bekommt sicher sein Geld bei einer Reparatur von dieser neu abgeschlossenen Versicherung, aber Sie müssen eventuell mit hohen langfristigen Versicherungsbeiträgen rechnen. Wäre es nicht besser gewesen, der Mechaniker hätte Sie vorher ausführlich beraten, das sich diese oder jene Versicherung für Sie lohnt in Abhängigkeit vom Wert des Autos, unabhängig ob ein Schadensfall eintritt oder nicht?

Das heißt: Ich berate Sie gerne und empfehle Ihnen auch gerne eine Zusatzversicherung, wenn zum Beispiel bei Ihnen alte, aber noch intakte Amalgamfüllungen in den nächsten Jahren absehbar ausgetauscht werden müssen oder ein Zahnersatz fällig wird, kurzfristige zu meinem Nutzen stattfindende Beratungen werde ich Ihnen aber nicht geben. Das verbieten mir meine meine hohen moralischen und ethischen Vorsätze.

Wenn Sie als gesetzlich Versicherter eine private Zahnzusatzversicherung abschließen, können Sie damit aber die von der gesetzlichen Kasse gezahlten Leistungen für Zahnersatz durchaus ergänzen lassen.

Weil die gesetzliche Krankenversicherung für Behandlungen beim Zahnarzt lediglich die sogenannte Regelversorgung bezahlt, müssen Sie in vielen Fällen mit einer hohen Selbstbeteiligung für Zahnersatz rechnen. Allgemein gilt, dass die Kassen für die Basisversorgung aufkommen, was in der Regel einem eher simplen, nicht aufwendig herzustellenden Zahnersatz entspricht. Auch dafür wird von der Krankenkasse aber nur ein Teil übernommen, nämlich der sogenannte Festzuschuss, der meist der Hälfte der Kosten für die Regelversorgung entspricht. Legen Sie im Fall einer notwendigen Versorgung mit Zahnersatz Wert auf Hochwertigkeit und Ästhetik, steigt die Selbstbeteiligung umso rascher in die Höhe. Denn für Mehrkosten an hochwertigen Materialien beteiligt sie sich nicht, es bleibt beim Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent der Regelversorgung. Wenn Sie sichergehen möchten, sich auch ohne hohe Zuzahlung einen hochwertigen Zahnersatz leisten zu können, kann eine private Zahnzusatzversicherung sich also für Sie lohnen.

Zahnzusatzversicherung-Wir beraten Sie gerne: Zahnarzt Schmücker, Ulrichstr.6,87724 Ottobeuren


Wenn diese Versicherung rechtzeitig vor der Behandlung abgeschlossen wurde und einen guten Leistungskatalog aufweist, erstattet eine Zahnzusatzversicherung je nach Anbieter und Tarif eine ganze Reihe von Behandlungen mit einem bestimmten Zuschuss. Dazu zählt Prophylaxe wie die professionelle Zahnreinigung, aber auch eine umfangreiche Behandlung für die Versorgung mit (auch höherwertigem) Zahnersatz.

Zahnersatz und Zahnzusatzversicherung

Insbesondere wenn es um Zahnersatz geht, mindert die Zahnzusatzversicherung, sofern der Tarif passend und gut ist, merklich Ihre Kosten. So erstattet sie auch dann einen erheblichen Teil der Kosten für Ihre neuen Zähne, wenn die gesetzliche Krankenkasse überhaupt keinen Zuschuss leistet oder lediglich die Regelversorgung bewilligt wird.

 Die private Versicherung lohnt sich zum Beispiel auch, wenn Sie ein besseres Material für Ihren Zahnersatz wünschen, als es die gesetzliche Kasse bezuschusst: Ob es sich dabei um das Material für Kronen oder Inlays handelt (etwa Keramik) oder um einen komfortablen Zahnersatz wie eine Teleskopprothese statt einer optisch auffälligen Klammerprothese. Auch Implantate gehören mitunter zu den bezuschussten Leistungen von Zahnzusatzversicherungen für Zahnersatz.

  • Zahnersatz: Wann sollte ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen?

Wenn Sie bereits ahnen (oder ihr Zahnarzt eine Behandlung in den nächsten Monaten oder Jahren empfiehlt) und so in absehbarer Zeit ein Zahnersatz fällig sein könnte, kann es sich finanziell spürbar lohnen, schon jetzt eine gute Zahnzusatzversicherung abzuschließen. Denn – und dies ist ein wichtiger Faktor – Sie können die Versicherung häufig nicht direkt nach Abschluss in Anspruch nehmen: Erst muss eine von der Zahnzusatzversicherung definierte Wartezeit ablaufen. Das heißt, Sie können erst nach einer gewissen Zeit – meistens handelt es sich um drei, sechs oder neun Monate oder sogar um ein ganzes Jahr – die Erstattung für Zahnersatz beanspruchen. Diese Wartezeit sollten Sie also von Vornherein mit einberechnen. Eine sofortige Erstattung (auf dem Zahnarztstuhl) müssen Sie oft mit einem höheren, monatlichen Tarif oder eine lange Vertragslaufzeit ausgleichen.

  • Zahnersatz: Für wen lohnt sich die Zahnzusatzversicherung?

Insbesondere ältere Patienten profitieren in der Regel sehr von einer Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz, da sie statistisch betrachtet öfter darauf angewiesen sind, Zahnlücken schließen zu lassen. Ohne Versicherung können die Kosten für Zahnersatz, zumal für hochwertigen, rasch in die Höhe schießen. Doch auch junge Patienten haben mitunter große Vorteile von einer Zahnzusatzversicherung. Denn sie erhalten oftmals weitaus günstigere Tarife von den Anbietern. Wenn diese beibehalten werden, können sie sich, selbst wenn die Zahnzusatzversicherung lange nicht benötigt wird, später doppelt und dreifach auszahlen. Und: Solange noch kein Zahnersatz nötig ist, kommt die Zahnzusatzversicherung ja bereits für notwendige Behandlungen wie Füllungen oder die Prophylaxe durch professionelle Zahnreinigung auf.



  • Zahnersatz: Welche Zahnzusatzversicherung hat den richtigen Tarif?

Wer eine Zahnzusatzversicherung abschließen möchte, findet sich unmittelbar im Tarife-Dschungel wieder: Je nach Versicherung gehen die Monatsbeiträge sehr weit auseinander. So ist es möglich, eine Zahnzusatzversicherung schon ab ungefähr 14 Euro im Monat abzuschließen, jedoch können auch 80 Euro und mehr fällig werden. Insgesamt vergrößert sich das zu erwartende Leistungsspektrum analog zur Höhe des Beitrags. Jedoch sollten Sie unbedingt innerhalb einer Preisklasse gründlich vergleichen, bevor Sie eine Zahnzusatzversicherung abschließen.

Es empfiehlt sich, im ersten Schritt auf die sogenannte Summenbegrenzung der Zahnzusatzversicherung zu achten, denn diese fällt sehr unterschiedlich hoch aus. Damit ist die Summe gemeint, die eine Zahnzusatzversicherung im Laufe eines Versicherungsjahres maximal übernimmt.

  • Im Antrag die Wahrheit sagen

Im Antrag auf eine Versicherung müssen Kunden Fragen beantworten und den Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden. Häufig fragen Versicherer nur nach fehlenden Zähnen. Damit sind tatsächlich Lücken gemeint. Ein vorhandenes Implantat oder eine Brücke zählen nicht dazu. Daher ist es recht einfach, die Fragen korrekt zu beantworten. Wer trotzdem unsicher ist, sollte beim Zahnarzt nachfragen. Genau geprüft werden die Angaben in der Regel nicht bei Vertragsschluss, sondern erst, wenn die Unternehmen zum ersten Mal eine hohe Rechnung erhalten. Stellt sich heraus, dass ein Kunde im Antrag absichtlich fehlende Zähne nicht erwähnt hat oder dass eine Diagnose schon vor Vertragsschluss feststand, muss der Versicherer nicht zahlen. Er kann unter Umständen sogar vom Vertrag zurücktreten.

Vieles ist Kassenleistung

Zahnbehandlungen wie Füllungen (Amalgam) oder einfache Wurzelbehandlungen bezahlt in der Regel die Krankenkasse. Private Kosten fallen dafür nur an, wenn die Kasse die Kosten nicht übernimmt, zum Beispiel für Kunststofffüllungen in Seitenzähnen, oder für Verfahren, die den gesetzlichen Standard übersteigen, wie etwa Laser gegen Parodontitis.

Kunststofffüllungen
In vielen Tarifen beteiligen sich die privaten Versicherer an den Kosten für zahnfarbene Füllungen aus Kunststoff. Die gesetzliche Kasse zahlt im Seitenzahnbereich nur einen Zuschuss in Höhe der günstigeren Amalgamfüllung. Die Mehrkosten für einen größeren Zahn können bis rund 150 Euro betragen.

Wurzelkanalbehandlung.
Die Kasse zahlt eine Wurzelbehandlung nur, wenn der Zahn „erhaltungswürdig“ ist. Andernfalls bleiben die Kosten für einen Rettungsversuch am Patienten hängen. Bei der Behandlung wird in einem geschädigten Zahn das entzündete Gewebe bis in die Wurzelspitze entfernt und der Kanal mit einer Füllung verschlossen. Die Behandlung kostet zwischen 200 und 1 000 Euro.

Parodontalbehandlung
Eine Parodontalbehandlung soll Entzündungen im Zahnbett eindämmen und ist ab einem bestimmten Grad der Erkrankung Kassenleistung. Zur Behand­lung zählen oft mehrere professionelle Zahnreinigungen, diagnostische Leistungen wie Bakterienbestimmung oder Laserbehandlung, die die Kasse nicht bezahlt. Sind die Zahn­fleischtaschen weniger als 3,5 Millimeter tief, ist die ganze Behandllung für etliche Hundert Euro privat zu zahlen.

Funktionsanalytik
Aufbiss-Schienen, die nächtliches Zähneknirschen verhindern sollen, zahlt die Krankenkasse. Nicht zur gesetzlichen Leistung gehören spezielle Messverfahren, mit deren Hilfe die Stellung des Ober- und Unterkiefers und die Kaubewegungen erfasst und in das Modell für die Schiene eingearbeitet werden. Sie können einige Hundert Euro kosten. Nicht alle Zusatztarife enthalten sowohl diese funktions­analytischen Verfahren als auch die Schienen.

Professionelle Zahnreinigung
Eine Zahn­reinigung kostet etwa 90 bis 150 Euro, je nachdem, was genau gemacht wird und welchen Gebührensatz der Zahnarzt berechnet. Wer ein Mal im Jahr zur Zahnreinigung geht, braucht dafür keine Versicherung – zumal auch viele Krankenkassen diese bezuschussen. Jeder zweite Erwachsene hat jedoch mit Zahnfleisch­erkrankungen zu tun. Dann können mehrere Reinigungen notwendig sein.

Des Weiteren sollten Sie auf die Wartezeit schauen und sie Ihren Bedürfnissen gemäß wählen: Können Sie noch ein Jahr warten, bis Ihre Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz in Kraft tritt? Dann können Sie womöglich Geld sparen. Wenn Sie in baldiger Zukunft Zahnersatz benötigen, bietet sich hingegen eher eine kürzere Wartezeit an.

Zahnersatz-Kosten: Wie Sie bares Geld sparen können

Wenn Sie Zahnarztleistungen in Anspruch nehmen möchten, welche die Regelversorgung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übersteigen, werden diese Leistungen nach der Gebührenordnung der Zahnärzte (kurz: GOZ) abgerechnet. Sie können in diesem Fall nur mit einem Festzuschuss Ihrer Krankenkasse für Ihren Zahnersatz rechnen und tragen die Differenz der Kosten für Ihre Krone, Brücke oder Prothese selbst.

Jedoch können Sie gezielt dafür sorgen, dass der geregelte Festzuschuss der Kasse um bis zu 30 Prozent ansteigt: Wenn Sie nämlich die vorgeschriebenen regelmäßigen Kontrolltermine beim Zahnarzt gemacht haben und das auch in Ihrem Bonusheft vermerkt ist. Dieses Bonusheft, ein kleines gelbes Heft, das Sie von Ihrer Krankenkasse erhalten, können Sie bei Ihrem Zahnarzt bei der regelmäßigen Kontrolle abstempeln lassen. So kann Ihre Krankenkasse leicht nachvollziehbar Ihre regelmäßige Zahnvorsorge kontrollieren. Und das wird belohnt.

Bonusheft für Zahnersatz-Kosten: Sorgfalt wird belohnt

Wenn Sie Ihr Bonusheft etwa zehn Jahre lang sorgfältig geführt haben, kann Ihr Festzuschuss für Zahnersatz und andere Leistungen auf bis zu 80 Prozent ansteigen (im Gegensatz zu den gängigen 50 Prozent der Regelversorgung, mit welchen die Kassen Ihren Zahnersatz bezuschussen). Hingegen profitieren Sie bei einem fünf Jahre lang lückenlos geführten Bonusheft von einem Festzuschuss von 60 Prozent. Lückenlos muss das Heft allerdings auch sein: Wenn der Stempel für eine einzige zahnärztliche Kontrolle während des Zeitraums fehlt, so beläuft sich Ihr Zuschuss für den Zahnersatz nur auf die festgelegten 50 Prozent der Kosten für die Regelversorgung.

Zahnersatz-Kosten: Zahnarzthonorar, Bundesland und Materialien

Insgesamt sind die Dentallabore, sofern es um Regelleistungen geht, an das bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL) gebunden. Wenn hingegen eine gleichartige (empfohlene Versorgung mit anderem Zahnersatz-Material) oder eine andersartige (von der empfohlenen Versorgung abweichende) Behandlung gewünscht wird, berechnen die Labore abweichende Preise. 

Als ihr Zahnarzt arbeite ich mit mehreren zahntechnischen Laboren im Allgäu zusammen, deren Leistungen ich kenne und mit denen sich die Zusammenarbeit gut eingespielt hat. Leider sind zahntechnische Arbeiten sehr zeitaufwendig und es werden außer Gold auch noch viele weitere ähnlich hochwertige Materialien eingesetzt.

Deutsche zahntechnische Labore arbeiten nach einer festen Gebührenordnung, der bundeseinheitlichen Laborpreisliste für gesetzlich Versicherte (BEL II), in der Obergrenzen festgelegt sind. 

Als Alternative bieten manche Zahnärzte die Zusammenarbeit mit einem ausländischen zahntechnischen Labor an. Die Kostenersparnis ist jedoch meist geringer als erwartet. Häufig werben Internetanbieter oder ausländische Labore mit der günstigsten Lösung, bei einer vergleichbaren Arbeit schrumpft der Kostenvorteil jedoch auf etwa 20–25 %. Mit diesen Preisen kann ein deutsches Labor, besonders bei einer herausragenden Qualität immer mithalten.


Ich und mein Team beraten Sie gerne zum Thema "Zahnzusatzversicherung" hier in unserer Zahnarztpraxis Schmücker in Ottobeuren


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